Probefahrtkosten nach Reparatur: Werkstatt darf berechnen – Versicherer muss zahlen

Die Geschichte: Ein Versicherer versucht, Kosten zurückzufordern

Ein Geschädigter hatte einen Autounfall. Die Werkstatt reparierte seinen Wagen und führte anschließend eine Probefahrt durch – um sicherzustellen, dass alles funktioniert. Die Werkstatt berechnete diese Probefahrt separat und stellte die Kosten in Rechnung. Der Geschädigte reichte die Rechnung bei seiner Versicherung ein.

Hier beginnt das Problem: Der Versicherer zahlte zunächst, versuchte dann aber, die Kosten für die Probefahrt von der Werkstatt zurückzufordern. Das Argument des Versicherers war einfach: "Eine Probefahrt ist keine Reparatur. Sie findet nach der Reparatur statt. Also gehört sie nicht zu den erstattungsfähigen Reparaturkosten."

Die Werkstatt weigerte sich, das Geld zurückzugeben. Es kam zum Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hof.

Das eigentliche Problem: Wer zahlt für die Qualitätskontrolle?

Hinter dieser Frage steckt ein grundsätzliches Problem im Schadensersatzrecht:

Wer trägt die Kosten für die Überprüfung der Reparaturqualität?

Der Versicherer argumentierte: Die Probefahrt ist eine zusätzliche Leistung, die über die eigentliche Reparatur hinausgeht. Sie ist optional, nicht zwingend erforderlich. Deshalb sollte der Geschädigte oder die Werkstatt diese Kosten selbst tragen – nicht der Versicherer.

Das klingt auf den ersten Blick logisch. Aber es gibt ein großes Problem mit dieser Argumentation:

Die Entscheidung des Gerichts: Ein klares Urteil für die Werkstatt

Das Amtsgericht Hof entschied zugunsten der Werkstatt. Die Begründung ist entscheidend:

1. Die Probefahrt ist der letzte Arbeitsschritt der Reparatur

Das Gericht stellte klar: Die Probefahrt ist nicht etwas, das nach der Reparatur kommt – sie ist der letzte Schritt der Reparatur selbst.

Warum? Weil die Probefahrt dazu dient, die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu überprüfen. Sie ist Teil des Reparaturprozesses, nicht etwas Zusätzliches.

2. Die Werkstatt hat Preisgestaltungsautonomie

Das Gericht verwies auf eine wichtige BGH-Entscheidung (die sogenannte "Desinfektionskostenentscheidung"): Werkstätten haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Kosten kalkulieren.

Das bedeutet konkret:

3. Das "Darf nichts kosten"-Argument ist nicht zulässig

Der Versicherer argumentierte im Grunde: "Die Probefahrt darf nichts kosten, weil sie nicht zur Reparatur gehört."

Das Gericht lehnte dieses Argument ab. Es sagte: Es gibt keinen Grund, warum eine Werkstatt eine durchgeführte Arbeitsleistung kostenlos erbringen sollte. Der Geschädigte hat keinen Anspruch darauf, dass die Werkstatt die Probefahrt gratis macht.

Was bedeutet diese Entscheidung für Sie?

Wenn Sie Geschädigter sind:

✅ Gute Nachricht: Sie müssen die Kosten für die Probefahrt nicht selbst tragen. Der Versicherer muss diese Kosten erstatten – genauso wie alle anderen Reparaturkosten.

✅ Ihre Versicherung kann nicht argumentieren: "Das ist keine Reparatur, also zahlen wir nicht." Das Gericht hat klargemacht, dass die Probefahrt zur Reparatur gehört.

✅ Sie bekommen schneller Ihr Auto zurück: Weil die Werkstatt die Probefahrt durchführt und dabei Fehler entdecken und beheben kann, ist Ihr Fahrzeug schneller wieder verkehrstüchtig.

Wenn Sie Werkstatt sind:

✅ Sie dürfen Probefahrtkosten berechnen: Sie müssen diese Leistung nicht kostenlos erbringen.

✅ Sie haben Preisgestaltungsautonomie: Sie entscheiden selbst, ob Sie die Probefahrt separat ausweisen oder in Ihre Sätze einpreisen.

✅ Der Versicherer kann nicht einfach Kosten streichen: Nur weil eine Leistung nach der Reparatur stattfindet, heißt das nicht, dass sie nicht erstattungsfähig ist.

Wenn Sie mit einer Versicherung verhandeln:

⚠️ Wichtig: Wenn die Versicherung versucht, Probefahrtkosten zu streichen, können Sie sich auf dieses Urteil berufen.

⚠️ Das Argument "Das ist keine Reparatur" zieht nicht mehr: Das Gericht hat klargemacht, dass die Probefahrt der letzte Arbeitsschritt der Reparatur ist.

Warum ist diese Entscheidung wichtig?

Dieses Urteil zeigt einen wichtigen Trend in der Rechtsprechung:

Gerichte erkennen an, dass Werkstätten professionelle Betriebe sind, die ihre Leistungen angemessen kalkulieren dürfen.

Versicherer können nicht einfach entscheiden, welche Arbeitsschritte "sinnvoll" sind und welche nicht. Das ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung der Werkstatt – und diese Entscheidung ist zu respektieren.

Praktische Tipps für Sie:

Wenn Sie einen Unfall hatten:

  1. Lassen Sie die Werkstatt eine Probefahrt durchführen – das ist wichtig für die Qualitätskontrolle
  2. Fordern Sie die Probefahrtkosten ein – Sie haben das Recht dazu
  3. Wenn die Versicherung zahlt, akzeptieren Sie es – das ist die richtige Entscheidung
  4. Wenn die Versicherung streicht, widersprechen Sie – berufen Sie sich auf dieses Urteil

Wenn die Versicherung Kosten streicht:

  1. Dokumentieren Sie alles – welche Kosten wurden gestrichen und warum
  2. Fordern Sie eine schriftliche Begründung – die Versicherung muss erklären, warum sie nicht zahlt
  3. Berufen Sie sich auf das AG Hof Urteil – das ist ein starkes Argument
  4. Holen Sie rechtliche Beratung – ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kosten durchzusetzen

Fazit: Ein Sieg für Fairness und Transparenz

Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für Fairness im Schadensersatzrecht. Es zeigt:

Wenn Sie einen Unfall hatten und die Versicherung versucht, Kosten zu streichen, sollten Sie nicht einfach akzeptieren. Dieses Urteil zeigt: Sie haben Rechte – und die Gerichte unterstützen Sie.

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Quelle: Amtsgericht Hof, Urteil vom 11.12.2025, Az. 17 C 525/25

Autor: Kanzlei Mandati – Spezialisiert auf Schadensersatzrecht

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.